Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0031

Rechtssatz

Soweit sich die mitbeteiligten Parteien in ihrer Gegenschrift der Revision anschließen, waren diese der Sache nach als verspätete Revisionen zu verstehende Anträge gemäß Paragraph 34, Absatz eins, VwGG zurückzuweisen vergleiche VwGH vom 13. September 2016, Ro 2016/03/0016- 0017, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014030031.J05