Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2014

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0024

Rechtssatz

In Marktanalyseverfahren nach dem fünften Abschnitt des TKG 2003 kommt der Regulierungsbehörde, die im Fall, dass ein Unternehmen auf dem relevanten Markt über beträchtliche Marktmacht verfügt, diesem zwingend geeignete spezifische Verpflichtungen aufzuerlegen hat, bei Prüfung der Regulierungsinstrumente und Auswahl unter diesen ein umfassender Beurteilungsspielraum (Regulierungsermessen) zu (Hinweis E vom 28. November 2013, 2010/03/0168, und E vom 23. Oktober 2013, 2010/03/0175).