Verwaltungsgerichtshof
26.02.2016
Ro 2014/03/0004
Gemäß Paragraph 4, SchIV 1993 sind die jeweiligen Immissionsgrenzwerte vom jeweiligen Beurteilungspegel Lr vor Realisierung der baulichen Maßnahmen abhängig, es ist daher die bestehende Lärmbelastung vor Verwirklichung des Vorhabens zu ermitteln.