Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0004

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 4, SchIV 1993 sind die jeweiligen Immissionsgrenzwerte vom jeweiligen Beurteilungspegel Lr vor Realisierung der baulichen Maßnahmen abhängig, es ist daher die bestehende Lärmbelastung vor Verwirklichung des Vorhabens zu ermitteln.