Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2016

Geschäftszahl

Ro 2014/03/0004

Rechtssatz

Die Genehmigungsfähigkeit einer geringfügigen Änderung ist aufgrund des Verweises der Paragraphen 24 h, Absatz 2 und 24 g Absatz eins, UVPG 2000 auf die Absatz eins bis 5 des Paragraph 24 f, leg cit anhand der dort normierten Genehmigungskriterien zu beurteilen.