Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2014

Geschäftszahl

Ra 2014/03/0004

Rechtssatz

Im Falle einer Amtsrevision tritt an die Stelle der Angabe der Revisionspunkte nach Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG das in Paragraph 28, Absatz 2, VwGG enthaltene Gebot der Erklärung über den Umfang der Anfechtung. Diesem Gebot ist bereits dann entsprochen, wenn die Revision die Angabe enthält, dass das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit angefochten werde (Hinweis E vom 7. September 2004, 2003/05/0218 mwH).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014030004.L02