Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.2016

Geschäftszahl

Ra 2014/02/0068

Rechtssatz

Es bestehen vor dem Hintergrund des Paragraph 29, VwGVG 2014 keine Bedenken gegen die Möglichkeit der Anfechtung bereits des (hier: bis zur Erhebung der Revision) nur mündlich verkündeten Erkenntnisses vergleiche B 30. Juni 2015, Ra 2015/06/0014).