Verwaltungsgerichtshof
15.04.2016
Ra 2014/02/0058
Selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Einfahrtspur als Teil des Parkhauses bzw. der Tiefgarage zu sehen ist, ist zu berücksichtigen, dass auch bei einem Parkhaus bei Vorliegen weiterer Umstände eine Qualifikation als Straße iSd Paragraph eins, Absatz eins, StVO 1960 möglich ist, wobei entsprechende Feststellungen für eine diesbezügliche Beurteilung notwendig sind vergleiche E 27. Juni 2014, 2013/02/0193).
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2014020058.L04