Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.2016

Geschäftszahl

Ra 2014/02/0058

Rechtssatz

Selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Einfahrtspur als Teil des Parkhauses bzw. der Tiefgarage zu sehen ist, ist zu berücksichtigen, dass auch bei einem Parkhaus bei Vorliegen weiterer Umstände eine Qualifikation als Straße iSd Paragraph eins, Absatz eins, StVO 1960 möglich ist, wobei entsprechende Feststellungen für eine diesbezügliche Beurteilung notwendig sind vergleiche E 27. Juni 2014, 2013/02/0193).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2014020058.L04