Verwaltungsgerichtshof
30.09.2014
Ra 2014/02/0045
GRS wie 2003/02/0243 E 20. April 2004 RS 4
Es ist nicht Aufgabe der Behörde, Anleitungen dahingehend zu geben, wie ein funktionierendes Kontrollsystem aussehen müsste, sondern nur zu überprüfen, ob das behauptete Kontrollsystem ausreichend gestaltet ist, um mangelndes Verschulden darzutun (Hinweis E 20.12.1996, 93/02/0160).