Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2013

Geschäftszahl

2013/21/0106

Rechtssatz

Selbst eine Aufhebung des Paragraph 112, FrPolG 2005 als verfassungswidrig führt nicht zur Verwirklichung des Wiederaufnahmetatbestandes nach Paragraph 69, Absatz eins, Ziffer 3, AVG.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2013/21/0107