Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.2016

Geschäftszahl

2013/12/0247

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/12/0192 E 12. Dezember 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Die auf einen Ersatzanspruch nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz anzuwendende Rechtslage richtet sich danach, wann die behauptete schädigende Handlung gesetzt wurde.