Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.2014

Geschäftszahl

2013/12/0235

Rechtssatz

Der Wegfall von Aufgaben, die nur einen geringen Anteil (weit unter 10 %) an den bisherigen Arbeitsplatzaufgaben einnehmen, kann alleine eine Versetzung nicht rechtfertigen.