Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.2014

Geschäftszahl

2013/12/0177

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/06/0110 E 19. September 1991 RS 6

Stammrechtssatz

Die durch eine aufhebende Entscheidung wenn auch nur implizit bejahte Frage der Zuständigkeit kann in weiterer Folge nicht neuerlich aufgerollt werden (Hinweis E 13.5.1980, 1386/78, VwSlg 10128 A/1980).