Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2014

Geschäftszahl

2013/12/0159

Rechtssatz

Die Frage, ob die Befolgung einer Weisung zu den Dienstpflichten des Beamten gehört, einerseits und die Frage der "schlichten" Rechtswidrigkeit der Weisung andererseits bilden unterschiedliche Gegenstände von Feststellungsverfahren.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2013/12/0160 E 27. Februar 2014