Verwaltungsgerichtshof
30.04.2014
2013/12/0157
GRS wie 2000/12/0276 E 24. Jänner 2001 RS 1
Für eine amtswegige Versetzung im LDG-Bereich genügt das Vorliegen eines "dienstlichen Interesses"; ein "wichtiges dienstliches Interesse" ist im Gegensatz etwa zu Paragraph 38, Absatz 2, BDG 1979 für die Zulässigkeit nicht erforderlich.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/12/0191