Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2014

Geschäftszahl

2013/12/0093

Rechtssatz

Die Behörde ist im Verfahren betreffend amtswegige Ruhestandsversetzung gemäß Paragraph 15 a, BDG 1979 nicht an die im Disziplinarverfahren ergangenen Freisprüche gebunden vergleiche E 13. September 2002, 99/12/0139).