Verwaltungsgerichtshof
20.11.2013
2013/10/0175
Nationalen (LMSVG 2006, Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung, TierschutzG 2005 und Tierschutz-Schlachtverordnung) und unionsrechtlichen Vorschriften (32004R0852 Lebensmittelhygiene, 32004R0853 Lebensmittelhygiene tierischen Ursprungs, Verordnung (EG) Nr. 1099 aus 2009, des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung) liegt ein Regelungsgehalt zu Grunde, wonach Tiere, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, grundsätzlich (dh. von näher genannten Ausnahmen abgesehen) nur von Lebensmittelunternehmern in hiefür nach den Paragraphen 2 und 3 Lebensmittelhygiene-Zulassungsverordnung zugelassenen Betrieben (Schlachthöfen) geschlachtet werden dürfen.