Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2015

Geschäftszahl

2013/10/0126

Rechtssatz

Erfolgt die Festsetzung der Entschädigung ohne Vorliegen des hiefür erforderlichen Antrages im Sinne des Paragraph 15, Absatz eins, Stmk Waldschutzgesetz 1982, ist der Bescheid in diesem Umfang mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit behaftet.