Verwaltungsgerichtshof
24.06.2015
2013/10/0126
Erfolgt die Festsetzung der Entschädigung ohne Vorliegen des hiefür erforderlichen Antrages im Sinne des Paragraph 15, Absatz eins, Stmk Waldschutzgesetz 1982, ist der Bescheid in diesem Umfang mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit behaftet.