Verwaltungsgerichtshof
30.09.2015
2013/10/0118
Ein Einfluss der geplanten Apotheke auf das Versorgungspotenzial der bestehenden Apotheke kann nur dann (von vornherein) verneint werden, wenn auszuschließen ist, dass bisher auf Grund der örtlichen Verhältnisse von der bestehenden Apotheke zu versorgende Personen zum Versorgungspotenzial der beantragten Apotheke zu zählen wären vergleiche E 18. Februar 2010, 2008/10/0310; E 19. März 2002, 2001/10/0015).