Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2015

Geschäftszahl

2013/10/0118

Rechtssatz

Ein Einfluss der geplanten Apotheke auf das Versorgungspotenzial der bestehenden Apotheke kann nur dann (von vornherein) verneint werden, wenn auszuschließen ist, dass bisher auf Grund der örtlichen Verhältnisse von der bestehenden Apotheke zu versorgende Personen zum Versorgungspotenzial der beantragten Apotheke zu zählen wären vergleiche E 18. Februar 2010, 2008/10/0310; E 19. März 2002, 2001/10/0015).