Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.2015

Geschäftszahl

2013/10/0113

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes dürfen sich die - bestehenden - Rechtspositionen des Schuldners durch die Zession, auf die er ja keinen Einfluss hat, nicht verschlechtern vergleiche Urteil OGH 22. Februar 2007, 8 Ob 92/06x).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2013/10/0114

2013/10/0115

2013/10/0121

2013/10/0120

2013/10/0119