Verwaltungsgerichtshof
18.02.2015
2013/10/0113
Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes dürfen sich die - bestehenden - Rechtspositionen des Schuldners durch die Zession, auf die er ja keinen Einfluss hat, nicht verschlechtern vergleiche Urteil OGH 22. Februar 2007, 8 Ob 92/06x).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
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