Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2014

Geschäftszahl

2013/10/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0155 E 21. Jänner 1999 RS 7

Stammrechtssatz

Auf das Erfordernis der Widerlegung eines Amtssachverständigengutachtens auf gleicher fachlicher Ebene erstreckt sich die behördliche Anleitungspflicht nicht.