Verwaltungsgerichtshof
17.12.2014
2013/10/0105
GRS wie 98/07/0155 E 21. Jänner 1999 RS 7
Auf das Erfordernis der Widerlegung eines Amtssachverständigengutachtens auf gleicher fachlicher Ebene erstreckt sich die behördliche Anleitungspflicht nicht.