Verwaltungsgerichtshof
25.04.2014
2013/10/0022
GRS wie 2010/10/0254 E 18. April 2012 RS 3
Bei der Frage, inwieweit iSd Paragraph 10, Absatz 5, ApG 1907 "auf Grund der Beschäftigung, der Inanspruchnahme von Einrichtungen und des Verkehrs in diesem Gebiet" zu versorgende Personen zu berücksichtigen sind, bedarf es der Feststellung der Gegebenheiten des konkreten Falles. Dann, wenn die hiezu erforderlichen einzelfallbezogenen Feststellungen nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getroffen werden können, ist es zulässig, auf allgemeine, für den jeweiligen Fall repräsentative Untersuchungsergebnisse zurückzugreifen, und auf diesem Weg Ausmaß und Verhältnis, in dem die Inanspruchnahme der Apotheke zu jener eines ständigen Einwohners steht, aufzuzeigen vergleiche E 21. Oktober 2010, 2008/10/0199; E 14. Dezember 2007, VwSlg 17342 A/2007).