Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2014

Geschäftszahl

2013/09/0133

Rechtssatz

Das Veruntreuen eines dienstlich anvertrauten Geldbetrags zum Nachteil der Dienstbehörde durch einen Beamten wurde in der bisherigen Rechtsprechung des VwGH bereits als derart schwere Tat bewertet, dass selbst angesichts der Existenz von Milderungsgründen grundsätzlich nur mehr die Disziplinarstrafe der Entlassung in Betracht kommt vergleiche E 6. September 2012, 2012/09/0113).