Verwaltungsgerichtshof
03.10.2013
2013/09/0124
GRS wie 96/09/0364 E 17. Dezember 1998 RS 4
Der Milderungsgrund des Paragraph 34, Ziffer 11, StGB ist bei der Strafbemessung dann nicht zu berücksichtigen, wenn es der Besch unterlassen hat, den akuten Arbeitskräftebedarf durch die Einschaltung der Arbeitsmarktverwaltung durch Erteilung eines Vermittlungsauftrages vor dem Tatzeitpunkt zu decken (Hinweis E 21. 4. 1994, 93/09/0423).