Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.2014

Geschäftszahl

2013/09/0115

Rechtssatz

Beschäftigte besitzen ihrem Dienstgeber gegenüber auch unter dem Gesichtspunkt der Freiheit der Meinungsäußerung gemäß Artikel 10, MRK eine Pflicht zur Loyalität, Zurückhaltung und Diskretion, was auch auf öffentlich-rechtliche Bedienstete zu beziehen ist vergleiche E 3. Oktober 2013, 2013/09/0077; Urteil EGMR 25. November 1999 im Fall Nilsen und Johnsen gegen Norwegen, 23118/93; Urteil EGMR 27. Mai 2014 im Fall Mustafa Erdogan and Others vs. Turkey, 34604 und 39779/04). Der zuletzt angeführte Fall betraf gravierende Vorwürfe gegen die Mitglieder des türkischen Verfassungsgerichtshofes, die im angeführten Urteil als zu tolerieren beurteilt worden sind.