Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2013

Geschäftszahl

2013/09/0038

Rechtssatz

Es kommt beim Verschulden des Beamten nicht darauf an, ob der Täter bei der Begehung einer nach dem StGB strafbaren Handlung eine disziplinäre Verfolgung - neben der strafrechtlichen Verfolgung - zu bedenken hatte.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2013/09/0039