Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.2013

Geschäftszahl

2013/09/0012

Rechtssatz

Der Grundsatz, dass ein von einer unzuständigen Behörde erlassener Bescheid nicht nichtig, sondern nur vernichtbar ist, gilt auch im öffentlichen Dienstrecht vergleiche E 28. Juni 1978, 1076/77).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2013/09/0013 E 5. September 2013