Verwaltungsgerichtshof
05.09.2013
2013/09/0012
Der Grundsatz, dass ein von einer unzuständigen Behörde erlassener Bescheid nicht nichtig, sondern nur vernichtbar ist, gilt auch im öffentlichen Dienstrecht vergleiche E 28. Juni 1978, 1076/77).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2013/09/0013 E 5. September 2013