Verwaltungsgerichtshof
17.12.2013
2013/09/0003
GRS wie 2013/09/0004 E 15. Februar 2013 RS 4
Selbst wenn sich die Arbeitgeberin eine "endgültige" Beschäftigung des Ausländers vorbehalten haben sollte, so ändert dies doch nichts daran, dass diese Arbeitskraft offenkundig über ein bloßes Vorführen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten VOR Aufnahme der Beschäftigung hinausgehend im abgelegenen Berggasthaus zumindest mit einem Anspruch auf Entlohnung ihrer Tätigkeit beschäftigt worden ist (Hinweis E 26. Februar 2009, 2009/09/0031).