Verwaltungsgerichtshof
31.07.2014
2013/08/0247
Die Übertretung des Paragraph 111, ASVG stellt ein sogenanntes "Ungehorsamsdelikt" dar, bei dem nach dem zweiten Satz des Paragraph 5, Absatz eins, VStG der Täter zu beweisen hat, dass ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen sei vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. Jänner 2014, Zl. 2013/09/0174).
ECLI:AT:VWGH:2014:2013080247.X02