Verwaltungsgerichtshof
29.04.2015
2013/08/0188
Es ist nicht ausgeschlossen, dass mehreren Personen Dienstgebereigenschaft zukommt, insbesondere dann, wenn sie sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 28. November 1995, 94/08/0074, und vom 2. April 2008, 2007/08/0296).