Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.2015

Geschäftszahl

2013/08/0188

Rechtssatz

Es ist nicht ausgeschlossen, dass mehreren Personen Dienstgebereigenschaft zukommt, insbesondere dann, wenn sie sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 28. November 1995, 94/08/0074, und vom 2. April 2008, 2007/08/0296).