Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2015

Geschäftszahl

2013/07/0292

Rechtssatz

Derjenige, der ein verbüchertes Recht auf Wasserbezug aus einer auf einem von einem Schutzgebiet betroffenen Grundstück befindlichen Quellfassung aufzuweisen hat, hat auch ein Recht auf Stellung eines Antrages nach Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 vergleiche E 22. April 2010, 2008/07/0099).