Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2015

Geschäftszahl

2013/07/0283

Rechtssatz

Dient die Verfüllung von Abfällen der Schaffung eines technisch erforderlichen Unterbaues für einen Verkehrsweg, dann erfüllt diese Maßnahme, wie sich bereits aus der beispielsweisen Aufzählung in Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, ALSAG 1989 ergibt, eine konkrete bautechnische Funktion im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme vergleiche E 6. Juli 2006, 2004/07/0141).