Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2014

Geschäftszahl

2013/07/0279

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/17/0212 E 20. März 2009 RS 1

Stammrechtssatz

Abstrakt gehaltene zukunftsgerichtete Feststellungsanträge, die einem Rechtsgutachten nahe kommen, sind unzulässig.