Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2015

Geschäftszahl

2013/07/0277

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/07/0241 E 28. November 2013 RS 2

Stammrechtssatz

Mit der Herstellung eines Zustandes, der einem erlassenen, im Instanzenzug angefochtenen wasserpolizeilichen Auftrag entspricht, ist keine von der Berufungsbehörde zu beachtende Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes zu erblicken vergleiche E 13. Dezember 1994, 91/07/0098).