Verwaltungsgerichtshof
28.05.2015
2013/07/0277
GRS wie 2010/07/0241 E 28. November 2013 RS 2
Mit der Herstellung eines Zustandes, der einem erlassenen, im Instanzenzug angefochtenen wasserpolizeilichen Auftrag entspricht, ist keine von der Berufungsbehörde zu beachtende Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes zu erblicken vergleiche E 13. Dezember 1994, 91/07/0098).