Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2016

Geschäftszahl

2013/07/0271

Rechtssatz

Dem Bewilligungsverfahren ist jenes Projekt, das im Widerstreit gesiegt hat, in unveränderter Form zugrunde zu legen. Änderungen, die Aspekte betreffen, welche Einfluss auf die Vorzugsentscheidung hätten haben können, sind unzulässig.