Verwaltungsgerichtshof
26.03.2015
2013/07/0263
GRS wie 99/07/0072 E 25. Mai 2000 RS 4
Die eingeschränkte Parteistellung sowohl der Gemeinde als auch des Fischereiberechtigten erfordert es, dass diese Parteien den Zusammenhang zwischen einer Einwendung und dem ihnen eingeräumten Recht ausreichend klarlegen, sofern dieser Zusammenhang nicht von vornherein auf der Hand liegt (Hinweis E 19.1.1988, 83/07/0204).