Verwaltungsgerichtshof
23.04.2014
2013/07/0260
Die Satzung ist - in Bezug auf die Frage des Instanzenzuges - als Einheit zu betrachten vergleiche E 23.April 2014, 2011/07/0166, 2012/07/046). Auch wenn der LAS die Berufung gegen einen Großteil der Satzungsbestimmungen abwies und die Satzung nur in wenigen Punkten aufhob, liegt insgesamt eine abändernde Entscheidung über die Satzung und damit in einer Angelegenheit des Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer 2, AgrBehG 1950 vor; die Zuständigkeit des OAS zur Entscheidung über die dagegen erhobene Berufung war daher gegeben vergleiche B VfGH 27. Februar 2012, B 668/11-24; B VwGH 15. Jänner 1998, 97/07/0162).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/07/0261