Verwaltungsgerichtshof
20.03.2014
2013/07/0243
Ein nach Paragraph 72, Absatz eins, WRG 1959 erlassener Auftrag zur Duldung bestimmter Maßnahmen zu den dort genannten Zwecken steht nach dem Wortlaut des Gesetzes unter der Bedingung der Erweislichkeit unbedingter Notwendigkeit der zu duldenden Maßnahmen vergleiche E 14. Mai 1997, 96/07/0216).