Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2016

Geschäftszahl

2013/07/0231

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/07/0026 E 28. Februar 2013 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Zwangsrechtsbegründung im Sinn der Paragraphen 60 und 63 WRG 1959 ist zulässig, wenn und soweit es notwendig ist, Privatrechte zu entziehen, um einem Gebot des allgemeinen Besten zu entsprechen.