Verwaltungsgerichtshof
24.07.2014
2013/07/0215
Zwar entfalten Richtlinien bereits vor Fristablauf sogenannte Vorwirkungen; unmittelbare Wirkung können Richtlinien jedoch frühestens nach dem Ende der Umsetzungsfrist entfalten.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/07/0286
2013/07/0224