Verwaltungsgerichtshof
29.07.2015
2013/07/0183
Ein vom Amts wegen im Einparteienverfahren erlassener Bescheid im wasserpolizeilichen Auftragsverfahren hat gegenüber einem Betroffenen nach Paragraph 138, Absatz 6, WRG 1959 keine Wirkung. Ein Betroffener kann jederzeit einen Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages stellen.