Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.2015

Geschäftszahl

2013/07/0183

Rechtssatz

Ein vom Amts wegen im Einparteienverfahren erlassener Bescheid im wasserpolizeilichen Auftragsverfahren hat gegenüber einem Betroffenen nach Paragraph 138, Absatz 6, WRG 1959 keine Wirkung. Ein Betroffener kann jederzeit einen Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages stellen.