Verwaltungsgerichtshof
29.07.2015
2013/07/0183
Die förmliche Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine Nichtpartei begründet nicht deren Parteistellung. Es kommt immer entscheidend darauf an, ob den Betreffenden aufgrund der Verwaltungsvorschriften die Stellung einer Partei zukommt vergleiche E 10. November 2011, 2009/07/0204, VwSlg 18265 A/2011).