Verwaltungsgerichtshof
29.07.2015
2013/07/0183
GRS wie 2007/07/0044 E 26. Juni 2008 RS 3
Das in Paragraph 138, Absatz eins, WRG 1959 ausdrücklich geforderte Verlangen eines Betroffenen ("wenn der Betroffene es verlangt") bedeutet nichts anderes, als dass der Betroffene einen Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages zu stellen hat (Hinweis E 14.12.1995, 93/07/0147).