Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2014

Geschäftszahl

2013/07/0167

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0032 E 21. November 2002 RS 4

Stammrechtssatz

Die nachträgliche Genehmigung von Abweichungen nach Paragraph 121, WRG 1959 ist Rechten Dritter dann nicht nachteilig, wenn der Zustand auf Grund der wasserrechtlichen Überprüfung keine Verschlechterung gegenüber dem ursprünglichen Bewilligungsbescheid bedeutet (Hinweis E 11.3.1986, 85/07/0297).