Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.07.2016

Geschäftszahl

2013/07/0137

Rechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 43, Absatz eins, Ziffer 4, AWG 2002 ist der korrespondierenden Bestimmung des Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO 1994 durchaus vergleichbar, sodass auf die zu der letzteren Bestimmung ergangene hg. Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Gegenteiliges ist auch nicht etwa daraus zu folgern, dass die Bestimmungen des Paragraph 43, Absatz eins, Ziffer 5 und Ziffer 5 a, AWG 2002 - gerade anders als Ziffer 4, legcit - deutlich erkennbar auf den "Betrieb der Behandlungsanlage" abstellen.