Verwaltungsgerichtshof
24.05.2016
2013/07/0107
Das durch den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid eingeräumte Wassernutzungsrecht bestimmt sich zum einen aus dem Bescheidspruch und für den Fall, dass darauf im Bescheidspruch ausdrücklich verwiesen wird, auch aus den einen integrierten Bestandteil darstellenden Plänen und weiteren technischen Unterlagen vergleiche B 29. Jänner 2015, Ra 2014/07/0101).