Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2016

Geschäftszahl

2013/07/0107

Rechtssatz

Dem Parteiengehör wird durch Übermittlung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens zur Stellungnahme entsprochen vergleiche E 14. September 2004, 2001/10/0178).