Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.2015

Geschäftszahl

2013/07/0105

Rechtssatz

Eine gemäß Paragraph 19, Absatz 7, UVPG 2000 anerkannte Umweltorganisation ist der betroffenen Öffentlichkeit iSd Artikel eins, Absatz 2, der UVP-RL zuzurechnen.