Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.2013

Geschäftszahl

2013/07/0092

Rechtssatz

Es obliegt jeder Behörde, im Rahmen eines bei ihr anhängigen Bewilligungsverfahrens zu prüfen, wem in diesem Verfahren Parteistellung zukommt. Dazu zählt in einem wasserrechtlichen Verfahren die Prüfung aufrechter Wasserbenutzungsrechte und die Möglichkeit deren Beeinträchtigung durch das den Gegenstand des Bewilligungsverfahrens bildende Projekt.