Verwaltungsgerichtshof
24.10.2013
2013/07/0088
Widersprüche zu den Erfahrungen des Lebens und zu den Denkgesetzen können auch ohne sachverständige Untermauerung aufgezeigt werden; auch Hinweisen auf die Ergänzungsbedürftigkeit des Gutachtens muss nachgegangen werden vergleiche E 24. Oktober 1995, 94/07/0153; E 20. Oktober 2005, 2005/07/0108).