Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.2013

Geschäftszahl

2013/07/0062

Rechtssatz

Durch die bloße Zustellung des Bescheides wird die Parteistellung und Berufungslegitimation nicht begründet.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2013/07/0063